Seit Jahren werde ich jede Woche mehrfach gefragt ob
man das darf:Münzen aussägen...?
Nun auch hier auf meiner Heimatseite eine kurze Stellungnahme:
Es ist ein "Volksirrglaube" die Münzen seien Eigentum des Staates. Teilweise wurde dieser Irrglaube sogar fälschlicherweise von schlecht informierten Lehrern in Schulen verbreitet.
Fakt ist, das sobald sich Geld in meinem rechtmäßigem Besitz befindet, ich auch der Eigentümer dieses Geldes bin.
Daher bleibt jedem überlassen, was er damit tut.
siehe hierzu Auszug eines Artikels aus "Die Zeit" 2003
© DIE ZEIT 25.09.2003 Nr.40
Geldvernichtung
Banknoten sind Eigentum der Europäischen Zentralbank. Das Vernichten von Geldscheinen ist daher strafbar. Stimmt’s? Sebastian Zimmermann, Hamburg
Sie können sich mit einem 200-Euro-Schein eine Zigarre anzünden, Ihr Geld durch den Reißwolf drehen und die Schnipsel in der Fußgängerzone verstreuen oder die Banknoten auch einfach zu Hause horten niemand darf Ihnen das verbieten.
Das Bargeld (und da hat sich beim Übergang von der Mark zum Euro nichts geändert) hat einen seltsamen Doppelcharakter: Einerseits ist es als das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel eine „öffentliche Einrichtung“. Andererseits werden Sie, sobald die Geldscheine rechtmäßig in Ihren Besitz kommen, nicht nur ihr Nutzer, sondern auch ihr Eigentümer und da greift der Paragraf 903 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, nach dem „der Eigentümer mit den ihm gehörenden Sachen grundsätzlich nach Belieben verfahren kann“.
sowie
§ 903 BGB
Befugnisse des Eigentümers
Der Eigentümer einer Sache kann, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, mit der Sache nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen. Der Eigentümer eines Tieres hat bei der Ausübung seiner Befugnisse die besonderen Vorschriften zum Schutz der Tiere zu beachten.
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